BESUCHERORDNUNG
Sehr geehrte BesucherInnen,
um Unfälle zu vermeiden wird für alle Personen, die das Besucherbergwerk Fell besuchen, die größtmögliche Sorgfalt aufgewandt. Gleichwohl müssen wir auf folgendes hinweisen:
- Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann ein gewissen Restrisiko, z.B. durch Stolpern oder Umknicken nicht ganz ausgeschlossen werden. Dafür übernehmen wir keine Haftung. Sie handeln auf eigene Gefahr.
- Unter Tage besteht Helmpflicht.
- Das Entfernen von der Gruppe sowie das Betreten abgesperrter Grubenbaue wird untersagt.
- Den Weisungen der Grubenführer ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Begleiter von Schülergruppen sind von Ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.
- Das Erlebnisbergwerk ist aus technischen Gründen leider nicht uneingeschränkt für Menschen mit körperlichen Behinderungen geeignet. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls, ob ein Besuch möglich ist.
- Erkennbar unter Alkoholeinfluss stehenden Besuchern wird der Zutritt verboten.
- Unter Tage besteht absolutes Rauchverbot.
- Achtung: Benutzung der Spielstationen nur auf eigene Gefahr!
- Das Spielen auf den Ausstellungsloren ist verboten.
- Kleinkinder (Babys) dürfen nur in einer Bauchtrage in unser Bergwerk mitgenommen werden (Rückentrage verboten)!
Wir bitten um Beachtung.
Stollen
Aufgelassene (stillgelegte) Bergwerksstollen sind gefährlich, es besteht Lebensgefahr!
Das Betreten der Bergwerke ist bergpolizeilich verboten. Am Grubenwanderweg in Fell sind alle Stollen durch Fledermausgitter gesichert. Die Fledermäuse nutzen die Stollen als Winterquartiere für den Winterschlaf. Fledermäuse, die in den Monaten November bis März durch neugierige Besucher aus dem Winterschlaf geweckt werden, verenden, da sie in diesen Monaten keine Nahrung mehr finden. Bitte respektieren Sie den Fledermausschutz: Beschädigen Sie keine Fledermausgitter und versuchen Sie nicht, in vergitterte Stollen einzudringen. Sie können mit Ihrem Fotoapparat durch die Gitter hindurch (Blitz mitbringen) in die Stollen hinein fotografieren und so interessante „untertage“ Aufnahmen machen. Im Trierer Dachschieferbezirk gibt es außerdem viele unvergitterte historische Bergwerke. Das Betreten dieser Stollen ist verboten und lebensgefährlich.
Halden
Die Halden sind Kulturdenkmäler des Bergbaus. Das Abfahren von Haldenmaterial ist nicht zulässig. Die Halden, insbesondere die Schieferhalden, sind außerdem oftmals Biotope, ein Lebensraum für seltene thermophile Pflanzen und Tiere. Die Halden sollten deshalb nicht betreten werden, schon gar nicht in den Wintermonaten (Winterschlaf der Eidechsen und Blindschleichen in den Halden). Das Betreten der Halden ist außerdem gefährlich. Bei Stürzen auf der Halde kann es zu schweren Verletzungen, insbesondere zu Schnittverletzungen, kommen. Es besteht stellenweise Verschüttungsgefahr. Bleiben Sie also auf den Wegen und betreten Sie die Halden nicht.